Artikel 22 Bekanntgabe der Spielorte und Anstoßzeiten - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
22.01

Die Ausrichterverbände müssen die Anstoßzeiten aller Spiele innerhalb der von der UEFA-Administration festgesetzten und den Verbänden mitgeteilten Frist zur Genehmigung online eingeben.

22.02

Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass alle für Miniturniere verwendeten Hotels leicht zugänglich sind und dass die Gastmannschaften unter günstigen Bedingungen anreisen können. Die Hotels dürfen sich nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt befinden und kein Spielort darf sich weiter als eine Bus-Fahrtstunde von allen Hotels entfernt befinden, sofern mit den Gastmannschaften nichts anderes vereinbart wurde.

22.03

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Verbände vor 11.00 Uhr und nach 22.00 Uhr (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.

22.04

In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens 2 Stunden 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.