Artikel 23 Änderungen am Spielplan - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
23.01

Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann sie mit dem Ausrichterverband Rücksprache halten und diesen bitten, eine Ausweichhalle vorzuschlagen, die den Anforderungen der UEFA genügt. Kann der Verband innerhalb der durch die UEFA-Administration gesetzten Frist keine geeignete Ausweichhalle vorschlagen, kann die UEFA eine neutrale Ausweichhalle bestimmen und die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des ursprünglich als Ausrichter bestimmten Verbands. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichhallen.

23.02

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln (unter anderem im Zusammenhang mit dem Spielfeld, den Einrichtungen oder der Infrastruktur, der Sicherheit, operativen und/oder organisatorischen Problemen), muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden. Ein solcher Entscheid der UEFA-Administration ist endgültig.

23.03

Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein begonnenes Spiel unterbrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.