Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 12 Spielern für Miniturniere und 14 Spielern für die Endrunde (Name, Vorname, Trikotname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname des Cheftrainers einreichen. Zwei der aufgeführten 12 bzw. 14 Spieler müssen Torhüter sein. Diese Liste muss online bis spätestens 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in einem Miniturnier bzw. zwei Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde ausgefüllt werden. Ein unterzeichneter Ausdruck ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vorzulegen. Zudem müssen die Listen eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Zwecks Identifikation kann der UEFA-Spieldelegierte eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durchführen. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Wegen Verletzung oder Krankheit darf höchstens ein auf der Liste der 12 Spieler (Endrunde 14) aufgeführter Feldspieler durch einen anderen Spieler ersetzt werden, wobei bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am Tag des jeweiligen Spiels eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der ersetzte Spieler darf nicht mehr am Turnier teilnehmen und es darf kein weiterer Feldspieler ersetzt werden. In besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag kann der UEFA-Generalsekretär Ausnahmen bewilligen.
Stehen einem Verband wegen Verletzung oder Krankheit nicht mindestens zwei Torhüter aus seiner Liste der 12 (Endrunde 14) Spieler zur Verfügung, darf der betroffene Verband die ausgefallenen Torhüter während des Wettbewerbs auf der Liste der 12 (Endrunde 14) Spieler jederzeit vorübergehend ersetzen, wobei dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der Verband muss der UEFA die erforderliche medizinische Begründung unterbreiten. Die UEFA kann eine zusätzliche medizinische Untersuchung des Torhüters auf Kosten des Verbands anordnen; der medizinische Experte wird von der UEFA ernannt. Sobald ein ursprünglicher Torhüter wieder einsatzfähig ist, kann er seinen angestammten Platz wieder einnehmen. Die UEFA-Administration ist mindestens 24 Stunden vor dem Spiel, in dem der Torhüter wieder eingesetzt werden soll, über einen solchen Wechsel zu informieren.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.