Artikel 29 Hallen - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
29.01

Sowohl das Spielfeld als auch die Einrichtungen der Hallen müssen in gutem Zustand sein. Sie müssen den FIFA-Futsal-Spielregeln voll und ganz entsprechen und die Sicherheitsvorschriften der zuständigen öffentlichen Behörden erfüllen.

29.02

Die UEFA empfiehlt eine Spielunterlage aus Holz.

29.03

Die für Spiele der Vorrunde verwendete Halle muss mindestens 500 Sitzplätze umfassen und die für Spiele der Hauptrunde verwendete Halle 1 000 Sitzplätze. Die für die Endrunde verwendete Halle muss mindestens 2 500 Sitzplätze fassen.

29.04

Die Tornetze müssen so befestigt sein, dass der Ball nicht aus dem Tor zurückspringen kann. Falls nötig kann ein zusätzliches Netz im Tor (mindestens 70 cm von der Latte entfernt) angebracht werden.

29.05

Die Verwendung provisorischer Tribünen ist nicht zulässig.

29.06

Verwendete Hallen müssen exklusiv für das Miniturnier zur Verfügung stehen.

29.07

Der Ausrichterverband muss einen Spielfeldzugang bereitstellen, der den Spielern und Schiedsrichtern ein ungehindertes und geschütztes Betreten und Verlassen des Spielfeldes erlaubt.

29.08

Jeder Ausrichterverband ist dafür verantwortlich,

  1. alle betroffenen Hallen zu inspizieren und jeweils das entsprechende Online-Formular einzureichen, in dem der UEFA-Administration bestätigt wird, dass die Hallen die im UEFA-Sicherheitsreglement festgelegten Kriterien erfüllen;

  2. der UEFA-Administration zu bestätigen, dass die Hallen, einschließlich Einrichtungen (Notbeleuchtung, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Zuschauern auf das Spielfeld usw.) sorgfältig von den zuständigen öffentlichen Behörden inspiziert wurden und dass diese schriftlich bestätigt haben, dass alle Sicherheitsbestimmungen der geltenden nationalen Gesetzgebung erfüllt sind.

29.09

Auf der Grundlage der oben genannten Formulare und Bestätigungen sowie jeglicher anderer, der UEFA bekannter Informationen entscheidet die UEFA-Administration über die einzelnen Hallen. Solche Entscheide sind endgültig.