Die Spiele sind in Hallen auszutragen, deren Beleuchtungsanlage eine Lichtleistung von 1 200 Ev (lux) aufweist, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.
Für die Endrunde ist eine Lichtleistung von mindestens 1 800 Ev (lux) erforderlich. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.
Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung von mindestens 1 000 Ev (lux) vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.