Artikel 37 Andere Mannschaftsausrüstung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
37.01

Von Spielern benutzte Schutzkleidung muss einfarbig, grundsätzlich in der gleichen Farbe wie das Trikot (für Ellenbogenschoner) bzw. die Hose (für Knieschoner) sein. Alternativ darf eine solche Schutzkleidung schwarz oder weiß sein. Sie darf nicht übermäßig hervorstehen und auf jedem Ellenbogen- und Knieschoner darf eine höchstens 20 cm2 große Herstelleridentifikation frei positioniert werden. Auf der Schutzkleidung sind keine Sponsorenlogos und sonstige Textelemente, Namen oder Bilder zulässig.

37.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

37.03

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel und des Aufwärmens von Ersatzspielern nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.

37.04

Für die Endrunde müssen in der Halle verwendete und nicht von der UEFA bereitgestellte Nicht-Spielkleidung und Spezialausrüstung frei von jeglicher Sponsorenwerbung oder Herstelleridentifikation sein, außer wenn im UEFA-Ausrüstungsreglement ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Diese Bestimmung gilt:

  1. für jede Trainingseinheit, die in der Spielhalle stattfindet;

  2. für alle offiziellen Medienaktivitäten (insbesondere Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  3. für alle in der Spielhalle stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen der Halle.