Artikel 38 Eintrittskarten für die Gastmannschaft - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
38.01

In der Qualifikationsphase müssen die Ausrichterverbände den Anhängern jeder Gastmannschaft mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens der Halle in einem abgetrennten, sicheren Sektor vorbehalten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Dienstleistungen und Einrichtungen (z.B. sanitäre und medizinische Einrichtungen, Verpflegungsstände) bereitgestellt werden. Zusätzlich zu diesen Kaufkarten ist für die Gastverbände eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Freikarten zu reservieren.

38.02

Sollte der Ausrichterverband für seine Spiele ein Eintrittskarten- und Medienakkreditierungsprogramm durchführen, hat er sicherzustellen, dass in den Allgemeinen Bedingungen für den Kartenverkauf und die Medienakkreditierung mindestens Folgendes festgehalten wird:

  1. niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA in und um die Halle Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;

  2. die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;

  3. jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können (diese Anerkennung ist auch dann erforderlich, wenn kein formales Eintrittskartenprogramm besteht);

  4. niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten.