Artikel 43 Spielmaterial - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
43.01

Die Bälle müssen den FIFA-Futsal-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

43.02

Für Spiele des Qualifikationswettbewerbs und Trainingseinheiten muss der jeweilige Ausrichterverband zehn FIFA-konforme Bälle zur Verfügung stellen. Die für Trainingseinheiten, das Aufwärmen vor dem Spiel und die Spiele verwendeten Bälle müssen identisch sein.

43.03

In der Endrunde stellt die UEFA die Bälle für die Spiele und die Trainingseinheiten zur Verfügung.

43.04

Auf den Toren und den Tornetzen ist jede Art von Werbung physischer oder virtueller Art untersagt. Dies gilt vom Betreten des Feldes zu Beginn des Spiels bis zur Halbzeitpause und vom Wiederbetreten des Feldes nach der Pause bis zum Spielende. Ebenso unzulässig ist das Anbringen von Gegenständen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Spiel haben (Kameras, Mikrofone usw.).

43.05

Die vom Miniturnierausrichter bereitgestellte Mittelbande der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft muss bei allen Spielen des Qualifikationswettbewerbs zentral gegenüber der Hauptkamera aufgestellt werden.

43.06

Substanzen, welche das Spielfeld beeinträchtigen oder beschädigen bzw. die körperliche Unversehrtheit der Spieler gefährden könnten, sind verboten.