Artikel 51 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
51.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Miniturnier das jeweilige Schiedsrichterteam, mit Ausnahme des Zeitnehmers, der vom Ausrichterverband ernannt wird. Der UEFA-Schiedsrichterbeobachter entscheidet für jedes Spiel eines Miniturniers, welcher Schiedsrichter als Schiedsrichter, zweiter und dritter Schiedsrichter fungiert. Falls nötig kann der UEFA-Spieldelegierte jederzeit im Verlauf des Wettbewerbs einen neutralen Schiedsrichter als Zeitnehmer einsetzen.

51.02

Für die Endrunde ernennt die Schiedsrichterkommission in Zusammenarbeit mit der UEFA-Administration das Schiedsrichterteam.

51.03

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam am Tag vor Beginn eines Miniturniers bzw. zwei Tage vor der Endrunde am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams zu diesem Zeitpunkt noch nicht am Spielort eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und die Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

51.04

Wenn ein Schiedsrichter oder zweiter Schiedsrichter vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Grundsätzen ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams an seine Stelle.