Grundsätzlich ist ein des Feldes verwiesener Spieler oder Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen ist die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
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im Qualifikationswettbewerb werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
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in der Endrunde werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Einzelne Verwarnungen verfallen nach Abschluss der Vorrunde, unverbüßte Gelbsperren hingegen werden in die Hauptrunde übernommen.
Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Qualifikationswettbewerbs und werden nicht in die Endrunde übernommen.
In der Endrunde werden Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, nach Beendigung der Gruppenphase gestrichen und nicht in das Halbfinale übernommen.
Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.