Artikel 56 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
56.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

56.02

Die Gastverbände übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verband erhält von der UEFA für jede Runde einen Beitrag in Höhe von EUR 5 000 an die internationalen Reisekosten.