Artikel 58 Finanzielle Grundsätze – Endrunde - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
58.01

Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde werden zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband vertraglich geregelt.

58.02

Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband übernimmt:

  1. die Reisespesen seiner Delegation zum und vom Turnierspielort;

  2. alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;

  3. die für zusätzliche Aufenthaltstage anfallenden Kosten.

58.03

Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle). Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft oder am Tag nach Turnierende für die Finalisten.