Artikel 59 Kommerzielle Rechte – allgemein - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
59.01

Die teilnehmenden Verbände dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA keine Markenzeichen des Wettbewerbs, Musik oder grafische oder künstlerische Darstellungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entwickelt wurden, in Programmen, Promotion, Publikationen oder Werbung verwenden und dürfen Dritten nicht erlauben, dies zu tun. Sie dürfen auch keine Marken, Logos oder Symbole kreieren, entwickeln, übernehmen, verwenden oder registrieren lassen, die einen Bezug zum Wettbewerb haben oder die nach berechtigter Annahme der UEFA solchen Markenzeichen, Darstellungen oder Formen zum Verwechseln ähnlich sehen, eine sklavische Nachahmung darstellen, von ihnen abgeleitet sind oder mit ihnen auf unfaire Weise im Wettbewerb stehen.

59.02

Die UEFA lehnt im Falle von Konflikten zwischen von einem Verband abgeschlossenen Vereinbarungen und von der UEFA abgeschlossenen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verwertung der kommerziellen Rechte am Wettbewerb jegliche Verantwortung und Haftung ab.