Artikel 6 Verantwortung der Verbände - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
6.01

Die Gastverbände sind gehalten, gegebenenfalls bei der diplomatischen Vertretung des Ausrichterlandes frühzeitig vor Reiseantritt Einreisevisa zu beantragen. Auf Anfrage muss der Ausrichterverband die Gastverbände bei den Visaformalitäten so gut wie möglich unterstützen.

6.02

Die Verbände tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

6.03

Spiele müssen in Hallen auf dem Gebiet des Ausrichterverbands ausgetragen werden. In Ausnahmefällen kann auf Entscheidung der zuständigen UEFA-Gremien, beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme, auf das Gebiet eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden.

6.04

Der Ausrichterverband ist für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Ausrichterverband kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

6.05

Die Mindestanforderungen betreffend die medizinischen Einrichtungen, die medizinische Ausrüstung und das Personal, die vom Ausrichterverband zur Verfügung gestellt werden müssen, sind im Medizinischen Reglement der UEFA aufgeführt. Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit sämtlicher in oben genanntem Reglement aufgeführter Einrichtungen und Ausrüstung ist der Ausrichterverband allein verantwortlich.

6.06

Im Rahmen ihrer Aktivitäten während des gesamten Wettbewerbs sind die Verbände verantwortlich für die Gewährleistung der Umsetzung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen, insbesondere in den Bereichen Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Umwelt.

6.07

In den Wochen vor jedem Spiel müssen die Verbände die erforderlichen Informationen auf der TIME-Plattform eingeben.

6.08

Die UEFA-Administration informiert die an der Endrunde teilnehmenden Verbände über etwaige zusätzliche Richtlinien, Weisungen oder Beschlüsse im Zusammenhang mit dieser Wettbewerbsphase und stellt ihnen die notwendigen Dokumente zu gegebener Zeit zur Verfügung.