Falls eine Mannschaft am Vortag des Spiels eine Trainingseinheit in der Spielhalle abhält, muss allen Medienkanälen während mindestens 15 Minuten Zutritt gewährt werden. Wird der Zutritt auf 15 Minuten begrenzt, stellt der Ausrichterverband sicher, dass die Medienvertreter die Halle nach 15 Minuten verlassen und dass alle Kameras ausgeschaltet sind.
Auf Verlangen müssen die Verbände am Tag vor jedem Spiel den Cheftrainer und einen Spieler für Interviews mit dem Host Broadcaster und den wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern auf den Gebieten der betreffenden Verbände zur Verfügung stellen.
Jeder Verband muss den Medien am Vortag des Spiels auf Anfrage seinen Cheftrainer und mindestens einen Spieler zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl der anwesenden Medienvertreter kann diese Medienaktivität in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verband die Möglichkeit, ihn für diese Medienaktivität vor dem Spiel durch den Trainerassistenten zu ersetzen. Die Medienaktivitäten vor dem Spiel sind von den Verbänden so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Für die Endrunde kann die UEFA vor dem ersten Spieltag einen umfangreicheren Medientag mit den Trainern organisieren, um die Veranstaltung zu bewerben.
Jede Mannschaft muss den Medien nach dem Spiel ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl der anwesenden Medienvertreter kann diese Medienaktivität in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Diese muss spätestens 20 Minuten nach dem Ende des Spiels beginnen. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Der Ausrichterverband ist verpflichtet, die nötige technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Spiel wird eine Gemischte Zone eingerichtet, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Dieser Bereich befindet sich in der Nähe des Spielfelds und der Mannschaftsumkleidekabinen und ist nur für Trainer, Spieler und Medienvertreter zugänglich.
Jede Mannschaft muss mindestens drei Spieler, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in jedem Bereich der Gemischten Zone auf Anfrage Interviews geführt werden können.
Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews vor und während des Spiels verboten.
Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt in der Halle geführt werden:
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Die Verbände müssen ihren Cheftrainer oder einen Spieler vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Verbands geführt.
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Mit Trainern, Spielern und auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit deren Zustimmung ein Halbzeit-Interview geführt werden.
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Der Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspieler müssen auf Anfrage für Interviews mit audiovisuellen Rechteinhabern zur Verfügung stehen.