Artikel 7 Antidoping - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
7.01

Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA gegen die fehlbaren Personen ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.

7.02

Die UEFA kann gemäß UEFA-Dopingreglement einen Spieler jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.

7.03

Die Verbände sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle am Wettbewerb teilnehmenden Spieler vor dem ersten Spiel des Wettbewerbs eine Antidoping-Schulung in Übereinstimmung mit den von der UEFA herausgegebenen Richtlinien erhalten haben, und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.