Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA gegen die fehlbaren Personen ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.
Die UEFA kann gemäß UEFA-Dopingreglement einen Spieler jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.
Die Verbände sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle am Wettbewerb teilnehmenden Spieler vor dem ersten Spiel des Wettbewerbs eine Antidoping-Schulung in Übereinstimmung mit den von der UEFA herausgegebenen Richtlinien erhalten haben, und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.