Artikel 20 Auswahl der Miniturnierausrichter - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > U19-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
20.01

Verbände, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular innerhalb der Anmeldefrist darüber informieren.

20.02

Für die Vor- und Hauptrunde bestimmt grundsätzlich die UEFA-Administration den Miniturnierausrichter vor der Auslosung der entsprechenden Runde. Interessieren sich mehr Verbände für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.),

  • Reisedistanzen,

  • Promotion-Konzept,

  • Erfahrung als Ausrichter,

  • Entwicklung im Bereich Futsal.

20.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Verbände der betreffenden Gruppe(n), wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Verbände nicht bis zur festgelegten Frist einigen, nimmt die UEFA-Administration eine Auslosung vor.