Vorbehaltlich einer anders lautenden Kommunikation der UEFA-Administration müssen die Spielorte vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor dem betreffenden Spiel im entsprechenden UEFA-Online-System bekanntgegeben werden.
Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaften berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen Spielorte nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden von einem Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte außerhalb des Gebiets, in dem Spiele ausgetragen werden, entfernt sein. Die Spielhalle darf sich nicht weiter als eine Bus-Fahrtstunde von den Hotels entfernt befinden, es sei denn, die Gastverbände erklären sich damit einverstanden.
Einwände eines Gastverbands gegen eine festgelegte Halle sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder die Halle oder verlangt vom Ausrichterverband, eine neue Halle in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.
Die Anstoßzeiten sind durch den Ausrichterverband festzulegen und spätestens 30 Tage vor Beginn eines Miniturniers online einzugeben.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Verbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 22.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.
In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens zwei Stunden und 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.