Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 12 Spielern für Miniturniere und 14 Spielern für die Endrunde (Name, Vorname, Trikotname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname des Cheftrainers einreichen. Zwei der aufgeführten 12 bzw. 14 Spieler müssen Torhüter sein. Die Liste der 12 Spieler (Endrunde 14) muss online bis spätestens 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in einem Miniturnier bzw. zwei Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde ausgefüllt werden. Ein unterzeichneter Ausdruck ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vorzulegen. Zudem muss diese Liste eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Zwecks Identifikation kann der UEFA-Spieldelegierte eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durchführen. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Spieler auf der Liste der 12 Spieler (Endrunde 14), die ernsthaft erkranken oder sich ernsthaft verletzen und in der Folge nicht an einem Spiel teilnehmen können, dürfen wie folgt ersetzt werden:
-
Qualifikationswettbewerb: Feldspieler dürfen vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf am betreffenden Miniturnier nicht wieder teilnehmen.
-
Endrunde: Feldspieler dürfen vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft in der Gruppenphase ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf an der Endrunde nicht wieder teilnehmen.
-
Alle Wettbewerbsphasen: Torhüter dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden. Sobald der ursprüngliche Torhüter wieder einsatzfähig ist, kann er seinen angestammten Platz wieder einnehmen; der Ersatztorhüter muss in der Folge von der Liste gestrichen werden. Die Rückkehr des ursprünglichen Torhüters ist der UEFA-Administration spätestens um 23.59 Uhr MEZ am Tag vor dem Spiel, in dem er wieder eingesetzt werden soll, zu melden.
Der betreffende Verband muss dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am Tag des betreffenden Spiels das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen einreichen, mit dem die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigt wird, zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen. Sollte die UEFA die vom Verband vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.