Artikel 31 Beleuchtung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > U19-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
31.01

Die Spiele sind in Hallen mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 200 lux auszutragen, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.

31.02

In der Endrunde sind die Spiele mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 800 lux auszutragen. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.

31.03

Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 000 lux vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.