In der Qualifikationsphase müssen die Ausrichterverbände den Anhängern jeder Gastmannschaft mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens der Halle in einem abgetrennten, sicheren Sektor vorbehalten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Dienstleistungen und Einrichtungen (z.B. sanitäre und medizinische Einrichtungen, Verpflegungsstände) bereitgestellt werden. Zusätzlich zu diesen Kaufkarten ist für die Gastverbände eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Freikarten zu reservieren.