Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens drei Vertretern der teilnehmenden Mannschaften sind Plätze im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Ausrichterverband für seine Spiele ein Eintrittskarten- und Medienakkreditierungsprogramm durchführen, hat er sicherzustellen, dass in den Allgemeinen Bedingungen für den Kartenverkauf und die Medienakkreditierung mindestens Folgendes festgehalten wird:
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niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA in und um die Halle Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;
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die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;
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jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können (diese Anerkennung ist auch dann erforderlich, wenn kein formales Eintrittskartenprogramm besteht); und
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niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Videoaufzeichnungen oder Beschreibungen des Spiels und/oder des Wettbewerbs (einschließlich Ergebnissen, Statistiken, Informationen und/oder anderen Daten) für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten.