Artikel 43 Spielmaterial - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > U19-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
43.01

Die Bälle müssen den FIFA-Futsal-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

43.02

Der Ausrichter muss den Gastmannschaften für ihre Trainingseinheiten sowie für das Aufwärmen vor dem Spiel mindestens zehn von der FIFA genehmigte Bälle zur Verfügung stellen. Diese Bälle müssen von der gleichen Art und Qualität sein wie diejenigen für die Spiele.

43.03

In der Endrunde stellt ausschließlich die UEFA die Bälle für die Spiele und die offiziellen Trainingseinheiten zur Verfügung.

43.04

Auf den Toren und den Tornetzen ist jede Art von Werbung physischer oder virtueller Art untersagt. Dies gilt vom Betreten des Feldes zu Beginn des Spiels bis zur Halbzeitpause und vom Wiederbetreten des Feldes nach der Pause bis zum Spielende. Ebenso unzulässig ist das Anbringen von Gegenständen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Spiel haben (Kameras, Mikrofone usw.).

43.05

Die vom Miniturnierausrichter bereitgestellte Mittelbande der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft muss bei allen Spielen des Qualifikationswettbewerbs zentral gegenüber der Hauptkamera aufgestellt werden.

43.06

Substanzen, welche das Spielfeld beeinträchtigen oder beschädigen bzw. die körperliche Unversehrtheit der Spieler gefährden könnten, sind verboten.