Artikel 48 Ersetzung und Auswechslungen von Spielern - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > U19-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
48.01

Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn gelten folgende Ausnahmen:

  1. Ist ein Feldspieler, der auf dem Spielblatt in der Startformation aufgeführt ist, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspieler wird entsprechend reduziert.

  2. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspieler entsprechend reduziert.

  3. Ist einer der auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er durch einen anderen Torhüter ersetzt werden.

Der betreffende Verband hat dem UEFA-Spieldelegierten einen Ausdruck des Spielblatts mit Angabe der Änderung vorzulegen. Zudem muss der betreffende Verband dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens 48 Stunden nach Spielende das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Versäumt er dies bzw. sollte die UEFA die vom betreffenden Verband vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden. Ein vom Spielblatt gestrichener Spieler darf am Spiel nicht teilnehmen und auch nicht auf der Teambank Platz nehmen.

48.02

Pro Mannschaft dürfen maximal sieben (Endrunde neun) Ersatzspieler eingesetzt werden. In einem Spiel sind beliebig viele Auswechslungen zulässig. Während Auszeiten sind keine Auswechslungen zulässig.

48.03

Spieler, die gemäß Artikel 47 auf dem Spielblatt aufgeführt sind oder gemäß Artikel 48 ersetzt wurden, können gemäß Anhang B des UEFA-Dopingreglements nach dem Spiel für eine Dopingkontrolle ausgewählt werden und müssen bis 30 Minuten nach Spielende in der Halle verfügbar bleiben. Ist ein Dopingkontrolleur beim Spiel anwesend und ein auf dem Spielblatt aufgeführter Spieler verletzt sich bzw. wird krank und muss im Krankenhaus behandelt werden, beurteilt der Dopingkontrolleur die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit und entscheidet, ob der Spieler die Halle verlassen kann, um sich unmittelbar im Krankenhaus behandeln zu lassen, oder ob er sich zuerst einer Dopingkontrolle unterziehen muss.