Artikel 56 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > U19-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
56.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

56.02

Die UEFA-Administration entscheidet über Streitfälle betreffend die Abrechnungen der teilnehmenden Verbände. Solche Entscheide sind endgültig.

56.03

Die Gastverbände übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verband erhält von der UEFA für jede Runde einen Beitrag in Höhe von EUR 5 000 an die internationalen Reisekosten.