Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde werden zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband vertraglich geregelt.
Jeder teilnehmende Verband übernimmt:
-
die Reisespesen seiner Delegation zum und vom Turnier;
-
alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;
-
alle aufgrund von frühzeitigem Eintreffen oder verspäteter Abreise anfallenden Kosten;
-
die ihr durch die obligatorische Unfall- und Reiseversicherung ihrer Spieler und Offiziellen verursachten Ausgaben;
-
zusätzliche Kosten, die durch Sonderwünsche bezüglich Unterkunft oder Verpflegung entstehen.
Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle). Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft oder am Tag nach Turnierende für die Finalisten.