Sofern keine Schutznetze die Sicht versperren, können Fotografen in den Bereichen hinter den Werbebanden zwischen dem Tor und den Spielfeldecken arbeiten. Sie dürfen die Seite nur während der Halbzeitpause wechseln oder gegebenenfalls in der Pause vor Beginn der Verlängerung. Fotografen dürfen mit dem Einverständnis des Ausrichters von der Tribüne aus arbeiten, vorausgesetzt, dass sie sich in einem dafür vorgesehenen Bereich aufhalten. Sie dürfen alle Elemente des Spiels fotografieren, d.h. das Aufwärmen der Mannschaften, die Aufreihung der Mannschaften, das Händeschütteln und den Münzwurf, das Spiel an sich und alle Zeremonien nach dem Spiel.
In der Gemischten Zone oder in Interview-Bereichen darf nicht fotografiert werden. Zu den Medienkonferenzen nach dem Spiel sind jedoch Fotografen bei genügend Platz zugelassen.
Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und audiovisuelle Rechteinhaber, die von der UEFA genehmigte Aktivitäten durchführen, darunter Moderationen und Interviews am Vortag des Spiels sowie vor und nach dem Spiel. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und den Umkleidebereich. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, welche die folgenden Ereignisse filmt:
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Ankunft der Mannschaften (bis zum Umkleidebereich);
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Spieler im Tunnel vor dem Spiel;
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Rückkehr der Spieler auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.
Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, im Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauerrängen arbeiten.
Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten.
Den Medienvertretern ist es untersagt, die Umkleidekabinen der Mannschaften zu betreten. Es gelten folgende Ausnahmen:
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Von der UEFA genehmigte audiovisuelle Rechteinhaber dürfen die Umkleidekabinen der Mannschaften vor der Ankunft der Mannschaften betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spieler zu filmen.
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Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Mannschaften dürfen von der UEFA genehmigte audiovisuelle Rechteinhaber die Umkleidekabinen der Mannschaften zu einer festgelegten Zeit betreten, um:
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eine kurze Vorstellung der Umkleidekabinen zu filmen; und/oder
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die Spieler in der Umkleidekabine zu filmen.
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Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.