Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.
Die UEFA kann einen Spieler jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.
Die Verbände sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle am Wettbewerb teilnehmenden Spieler vor dem ersten Spiel des Wettbewerbs eine Antidoping-Schulung in Übereinstimmung mit den von der UEFA herausgegebenen Richtlinien erhalten haben, und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.