Während der Anwendung des UEFA-Protokolls zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs und der Durchführung von COVID-19-Tests für Spiele der UEFA U21-Europameisterschaft gelten folgende Regeln:
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Sollten sich mehrere Spieler aufgrund einer Entscheidung der zuständigen nationalen/lokalen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, wird die Begegnung wie geplant und unabhängig anderslautender Bestimmungen der jeweiligen Wettbewerbsreglemente (darunter die Frist für die Einreichung der Spielerliste) ausgetragen, solange 13 Spieler zur Verfügung stehen (einschließlich mindestens einem Torhüter), vorausgesetzt, dass alle Spieler gemäß den geltenden FIFA-Reglementen für die U21- bzw. die entsprechende Nationalmannschaft spielberechtigt sind und in Übereinstimmung mit dem UEFA-Protokoll negativ getestet wurden.
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Ist ein Nationalverband nicht in der Lage, eine Mannschaft mit der oben genannten Mindestanzahl an Spielern (d.h. 13, einschließlich mindestens einem Torhüter) aufzustellen, wird die Partie wenn möglich (d.h. vorbehaltlich eines möglichen Termins für die Neuansetzung) an einem von der UEFA-Administration festgelegten Termin neu angesetzt; die UEFA-Administration ist außerdem befugt, die verschobene Partie an einem Spielort in einem neutralen Land (auf dem Gebiet eines UEFA-Mitgliedsverbands) anzusetzen, sollte sie dies für notwendig erachten; die Heimmannschaft bleibt in jedem Fall verantwortlich für die Ausrichtung der Partie und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
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Kann die Partie nicht neu angesetzt werden, trifft die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen den Nationalverband, der dafür verantwortlich ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, eine Forfait-Niederlage, es sei denn, sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass beide bzw. keine der Mannschaften dafür verantwortlich sind/ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, sodass keine Forfait-Niederlage verhängt werden kann. In diesem Fall wird die UEFA-Administration das Ergebnis der Partie per Los entscheiden (d.h. Sieg 1:0, Niederlage 0:1 oder Unentschieden 0:0).
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Wird ein Mitglied des ernannten Schiedsrichterteams positiv auf COVID-19 getestet, kann die UEFA ausnahmsweise Ersatzschiedsrichter ernennen, die aus demselben Land kommen wie einer der beteiligten Nationalverbände und/oder die nicht auf der FIFA-Liste stehen.