Mit der Anmeldung zum Wettbewerb verpflichten sich die teilnehmenden Verbände:
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den Wettbewerb bis zu ihrem Ausscheiden zu bestreiten und während des gesamten Wettbewerbs stets in ihrer bestmöglichen Formation anzutreten;
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alle Spiele unter einem Cheftrainer zu bestreiten, der über die höchste Trainerqualifikation des Verbands, bei dem er angestellt ist, verfügt (auf der Grundlage des Standes der Umsetzung der UEFA-Trainerkonvention) oder der sich unter Einhaltung der nationalen Reglemente dazu verpflichtet, sich innerhalb eines Jahres ab seiner Ernennung zu einem entsprechenden Trainerkurs anzumelden, um eine solche Lizenz zu erwerben;;
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alle Spiele des Wettbewerbs unter Einhaltung des vorliegenden Reglements auszutragen;
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sämtliche Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees, der UEFA-Administration und aller anderen zuständigen Organe betreffend den Wettbewerb, die in angemessener Form (per Rundschreiben der UEFA, offiziellem Brief oder E-Mail) mitgeteilt wurden, zu befolgen;
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bei allen Spielen des Wettbewerbs das UEFA-Sicherheitsreglement zu befolgen;
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alle Spiele des Wettbewerbs in einem Stadion durchzuführen, das die infrastrukturellen Kriterien der gemäß Absatz 26.01 erforderlichen Stadionkategorie erfüllt;
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die UEFA und ihre Tochtergesellschaften sowie all deren Beauftragte, Verantwortliche, Angestellte, Vertreter, Agenten und andere Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder Verpflichtung sowie allen Verlusten, Schäden, Konventionalstrafen, Ansprüchen, Klagen, Geldstrafen und Kosten (einschließlich üblicher Rechtskosten), die aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des vorliegenden Reglements durch den Verband, seine Spieler, Offiziellen, Angestellten, Vertreter oder Agenten entstehen, freizustellen bzw. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten;
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die Grundsätze betreffend das Abstellen von Spielern für Auswahlmannschaften gemäß FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, Anhang 1, Artikel 1 einzuhalten;
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hinsichtlich der Sammlung von Gegenständen aus dem Spiel und persönlichen Gegenständen der Spieler, die von der UEFA für die Zusammenstellung einer ausschließlich nicht kommerziell nutzbaren Memorabiliensammlung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet werden könnten, jederzeit mit der UEFA zu kooperieren, insbesondere jedoch am Ende eines jeden Spiels;
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die UEFA oder den Wettbewerb nicht zu vertreten, ohne vorher die schriftliche Genehmigung der UEFA einzuholen.