Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Für den Qualifikationswettbewerb müssen teilnehmende Verbände eine Spielkleidung verwenden, die vorab der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.
Für die Endrunde müssen Spielkleidung und Nicht-Spielkleidung sowie Spezialausrüstung von der UEFA-Administration genehmigt werden, die das genaue Genehmigungsverfahren bei einem im Rahmen der Endrundenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgibt.