Artikel 56 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
56.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

56.02

Die UEFA-Administration entscheidet über Streitfälle betreffend die Abrechnungen der teilnehmenden Verbände. Solche Entscheide sind endgültig.