Beide Mannschaften müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan zugänglich machen. Diese beiden offiziellen Trainingseinheiten sind von den beiden Mannschaften und der UEFA so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Unter Vorbehalt von Absatz 34.01 finden die offiziellen Trainingseinheiten in dem Stadion statt, in dem das Spiel stattfindet, sofern mit der UEFA im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Jede Mannschaft kann selbst entscheiden, ob die gesamte Trainingseinheit oder nur die ersten 15 Minuten für die Medien zugänglich sind. Falls den Medien nur 15 Minuten Zugang – beginnend mit dem tatsächlichen Beginn der Trainingseinheit – gewährt wird, gilt diese Beschränkung für alle Medien, einschließlich der verbandseigenen Medienplattformen. Die UEFA hat sicherzustellen, dass die Medien das Stadion nach den 15 Minuten verlassen und dass alle fest installierten TV-Kameras ausgeschaltet sind. Beginnt eine Trainingseinheit früher als geplant, gelten die 15 Minuten gemäß vereinbartem Zeitplan. Beabsichtigt eine Mannschaft, am Vortag des Spiels keine Trainingseinheit abzuhalten, gilt die Trainingseinheit zwei Tage vor dem Spiel als offizielle Trainingseinheit vor dem Spiel und ist entsprechend den Medien zugänglich zu machen. Die UEFA ist darüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.
Am Vortag eines Spiels muss jede Mannschaft im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, eine offizielle UEFA-Medienkonferenz abhalten. Diese ist in Zusammenarbeit mit der UEFA zu organisieren, um die Medienvertreter bei der Einhaltung des Redaktionsschlusses in ihren jeweiligen Ländern zu unterstützen. Bei jeder Medienkonferenz müssen der Cheftrainer der Mannschaft und mindestens ein Spieler anwesend sein, die beide auch für kurze Interviews mit dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber aus den Ländern der beiden teilnehmenden Mannschaften zur Verfügung stehen müssen. Bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen sind die Verbände für die Bereitstellung eines Dolmetschdienstes verantwortlich.