Artikel 21 Spielorte und Anstoßzeiten - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
21.01

Die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs müssen von den Ausrichterverbänden spätestens 60 Tage vor dem jeweiligen Spiel (bzw. spätestens sieben Tage nach der Playoff-Auslosung) über das entsprechende UEFA-Online-System bekanntgegeben werden.

21.02

Im Hinblick auf die Bekanntgabe des festgelegten Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf der Spielort für ein Spiel nicht weiter als 90 Busfahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein, die sich außerhalb des Gebiets befinden, auf dem das Spiel ausgetragen wird.

21.03

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

21.04

Die Anstoßzeiten sind durch die Ausrichterverbände festzulegen und spätestens 30 Tage vor dem Spiel (bzw. spätestens sieben Tage nach der Playoff-Auslosung) in das UEFA-Online-System einzugeben.

21.05

Aus Gründen sportlicher Fairness müssen die letzten Gruppenspiele am selben Tag stattfinden und die UEFA-Administration kann verlangen, dass sie zeitgleich ausgetragen werden.