Artikel 35 Mannschaftshotels und Trainingszentren – Endrunde - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
35.01

Für die Endrunde stellt die UEFA-Administration den Verbänden eine bestimmte Anzahl ausgesuchter Mannschaftsquartiere bereit, die jeweils aus einem Mannschaftshotel und einem Trainingszentrum bestehen. Wählt ein Verband ein anderes Trainingszentrum, hat er die vollständige Einhaltung des vorliegenden Reglements zu gewährleisten und alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

35.02

Alle während der Endrunde von Verbänden genutzten Trainingszentren gelten ab zwei Tagen vor dem Eröffnungsspiel als offizielle Trainingsplätze, und es gelten die in Absatz 63.01 festgelegten Bestimmungen. Die UEFA-Administration wird spezifische Weisungen und Richtlinien für die Verwendung sämtlicher ausgewählter Trainingszentren herausgeben.