Artikel 40 Spielblatt - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
40.01

Vor jedem Spiel hat jede Mannschaft auf ihrem Spielblatt die Nummern, Namen und Vornamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 20 (Endrunde: 23) Kaderspieler anzugeben. Außerdem sind die Vor-und Nachnamen und Funktionen der Offiziellen anzugeben, die auf der Ersatzbank und auf den zusätzlichen Sitzen für Betreuer Platz nehmen. Die Torhüter und der Spielführer müssen als solche bezeichnet sein. Die Spieler müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.

40.02

Die elf auf dem Spielblatt als Teil der Startformation gekennzeichneten Spieler (Spieler der Startformation) beginnen das Spiel, die übrigen Spieler sind die Ersatzspieler.

40.03

Jede Mannschaft muss ihr Spielblatt vom bevollmächtigten Verbandsoffiziellen validieren lassen und es mindestens 75 Minuten vor Spielbeginn einreichen.

40.04

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt werden. Zudem darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen ein sechster auf dem Spielblatt aufgeführter Ersatzspieler eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels (d.h. nachdem das Spielblatt validiert wurde), in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spieler dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.

40.05

Im Qualifikationswettbewerb sind keine Änderungen mehr erlaubt, nachdem die validierten Spielblätter eingereicht wurden. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der entsprechende Ersatzspieler darf dann durch einen nicht auf dem Spielblatt aufgeführten (jedoch in der Liste der 23 Spieler gemäß Absatz 44.01 enthaltenen), registrierten Spieler ersetzt werden, so dass die Anzahl noch verfügbarer Ersatzspieler nicht reduziert wird. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spieler ausgewechselt werden.

  2. Ist einer der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er durch einen registrierten, auf dem Spielblatt nicht aufgeführten (jedoch in der Liste der 23 Spieler gemäß Absatz 44.01 enthaltenen) Spieler ersetzt werden.

  3. Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch Torhüter ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.

40.06

In der Endrunde sind keine Änderungen mehr erlaubt, nachdem die validierten Spielblätter eingereicht wurden. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspieler wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spieler ausgewechselt werden.

  2. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspieler entsprechend reduziert.

  3. Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch Torhüter ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.