Artikel 66 Medienaktivitäten am Spieltag – Qualifikationswettbewerb - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
66.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Mannschaften im Stadion geführt werden:

  1. Vorbehaltlich deren Zustimmung sind Interviews mit Trainern und Spielern vor dem Spiel erlaubt.

  2. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Super-Flash- und Flash-Interviews nach dem Spiel finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff in dafür vorgesehenen Bereichen zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen statt. Beide Mannschaften sind verpflichtet, auf Anfrage ihren Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspieler zur Verfügung zu stellen.

66.02

Jede Mannschaft muss ihren Cheftrainer für eine Medienkonferenz nach dem Spiel im Stadion zur Verfügung stellen. Die erste Medienkonferenz muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen.

66.03

Nach dem Spiel ist für die Medien eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen, die nur Trainern, Spielern und Medienvertretern zugänglich sein darf und den Reportern eine Gelegenheit für Interviews bietet. Dieser Bereich ist nur für Trainer, Spieler und Medienvertreter zugänglich, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Jede Mannschaft muss mindestens drei Spieler, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in jedem Bereich der Gemischten Zone Interviews geführt werden.