Artikel 68 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten – Endrunde - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
68.01

Jeder teilnehmende Verband muss für das ganze Turnier einen Englisch sprechenden Team-Pressechef ernennen, der Medienangelegenheiten in Zusammenarbeit mit der UEFA und den Medien gemäß dem Regelwerk der UEFA regelt und koordiniert. Der Team-Pressechef unterstützt die UEFA hinsichtlich des Zugangs zu Interviews, Trainingseinheiten und anderen Medienaktivitäten des Teams und liefert auf Anfrage operative Informationen, Inhalte und Statistiken. Der Team-Pressechef des Verbands wohnt allen Medienaktivitäten der Mannschaft bei, reist mit ihr zu allen Spielen und arbeitet an den Austragungsorten mit dem UEFA-Medienverantwortlichen zusammen.