Artikel 69 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels – Endrunde - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
69.01

Beide Mannschaften müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan zugänglich machen. Diese beiden offiziellen Trainingseinheiten sind von den beiden Mannschaften und der UEFA so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Unter Vorbehalt von Absatz 34.03 finden die offiziellen Trainingseinheiten in dem Stadion statt, in dem das Spiel stattfindet, sofern mit der UEFA im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Jede Mannschaft kann selbst entscheiden, ob die gesamte Trainingseinheit oder nur die ersten 15 Minuten für die Medien zugänglich sind. Entscheidet sich eine Mannschaft, den Medien nur die ersten 15 Minuten zugänglich zu machen, kann diese ihre Trainingseinheit selbst filmen und das Filmmaterial dem Host Broadcaster auf Anfrage zur Verfügung stellen. In dem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil der Trainingseinheit sind keine anderen Medienaktivitäten erlaubt. Erlaubt eine Mannschaft jedoch ihrem eigenen Fotografen, einer gesamten Trainingseinheit, von der nur 15 Minuten für die Medien zugänglich sind, beizuwohnen, so muss dieser Mannschaftsfotograf der UEFA auf Anfrage Bilder zur Verfügung stellen, welche die UEFA anschließend an die internationalen Medien weitergeben kann. Die Mannschaften dürfen den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil ihrer Trainingseinheit zum Zwecke der technischen Analyse filmen, ohne den Broadcastern Zugang gewähren zu müssen. Solches Filmmaterial darf vom Verband nicht veröffentlicht oder an Medienvertreter verteilt werden. Beginnt eine Trainingseinheit früher als geplant, gelten die 15 Minuten gemäß vereinbartem Zeitplan. Beabsichtigt eine Mannschaft, am Vortag des Spiels keine Trainingseinheit abzuhalten, gilt die Trainingseinheit zwei Tage vor dem Spiel als offizielle Trainingseinheit vor dem Spiel und ist entsprechend den Medien zugänglich zu machen. Die UEFA ist darüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.

69.02

Am Vortag eines Spiels muss jede Mannschaft im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, eine offizielle UEFA-Medienkonferenz abhalten. Diese Medienkonferenzen sind in Zusammenarbeit mit der UEFA zu organisieren, um die Medienvertreter bei der Einhaltung des jeweiligen Redaktionsschlusses zu unterstützen. Bei jeder Medienkonferenz einer Mannschaft müssen der Cheftrainer und mindestens ein Spieler anwesend sein.

69.03

Am Tag vor jedem Spiel muss jede Mannschaft ihren Cheftrainer und mindestens einen Spieler für Interviews mit dem Host Broadcaster und den Inhabern von audiovisuellen Live-Senderechten aus ihrem eigenen Land und dem Land der gegnerischen Mannschaft zur Verfügung stellen.