Artikel 71 Akkreditierung und Zugangsrechte – Endrunde - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
71.01

Die Akkreditierung von Medienvertretern liegt in der Verantwortung der UEFA, welche die Verbände hinsichtlich der Prüfung der von Medienvertretern aus deren Ländern erhaltenen Anträge konsultieren kann. Die UEFA entscheidet endgültig und in ihrem eigenen Ermessen über die Annahme bzw. Ablehnung von Akkreditierungsanträgen. Die UEFA kann eine Akkreditierung jederzeit entziehen.

71.02

Die UEFA ist für die Zuteilung und Ausgabe von Zutrittsberechtigungen zu den Spielen der Endrunde und zu offiziellen Medienaktivitäten an die Medien zuständig. Medienplattformen von Nationalverbänden müssen sich im Vorfeld des Turniers mit den Richtlinien der UEFA einverstanden erklären.

71.03

Die audiovisuelle Live-Übertragung eines Spiels über Internet und Wireless bzw. der mediale Verkauf bzw. die mediale Distribution von Kommentaren zu einem Spiel ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, es liege eine spezifische Bewilligung der UEFA vor.

71.04

Während der Endrunde gelten folgende Zugangsbeschränkungen:

  1. Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach einem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind Medienvertreter, die an genehmigten Aktivitäten des Host Broadcasters und anderer von der UEFA bestimmter audiovisueller Rechteinhaber beteiligt sind.

  2. Medienvertreter ohne entsprechende Akkreditierung haben keinen Zutritt zum Spielfeld oder zum Bereich zwischen Spielfeldrand und Zuschauertribünen. Nur Medienvertreter, die von der UEFA eine Bewilligung erhalten haben, wie akkreditierte Fotografen und audiovisuelle Rechteinhaber, dürfen in den spezifischen Bereichen, die ihnen zugewiesen werden, arbeiten.

  3. Den Medienvertretern ist es untersagt, den Spielertunnel oder den Bereich der Umkleidekabinen zu betreten. Davon ausgenommen sind Flash-Interviews an den von der UEFA genehmigten Stellen und die genehmigten Aktivitäten des Host Broadcasters.

  4. Der Zutritt zu den Umkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach einem Spiel verboten. Davon ausgenommen sind Medienvertreter, die an genehmigten Aktivitäten des Host Broadcasters beteiligt sind, sowie weitere, zwischen der UEFA und dem betreffenden Verband vereinbarte Fälle.