Artikel 2 Definitionen - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
2.01

Jegliche Personenbezeichnungen in männlicher oder weiblicher grammatikalischer Form werden in den verschiedenen Sprachversionen dieses Reglements ausschließlich aus Gründen der Lesefreundlichkeit verwendet und umfassen alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, es sei denn, der Kontext ist eindeutig.

2.02

Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Ausrichterverband

Verband, der ein Qualifikationsspiel organisiert bzw. einer der Verbände, die vom UEFA-Exekutivkomitee mit der Ausrichtung der Endrunde betraut wurden.

Bildmaterial des Verbands

Im Zusammenhang mit allen teilnehmenden Verbänden den/die Namen, Spitznamen, Symbole, Embleme, Logos, Marken, Bezeichnungen, Farben und Designs der Spielkleidung (mit oder ohne jedwede Angabe zum Trikothersteller) eines bestimmten Verbands (und seiner Mannschaft).

Datenrechte

Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (einschließlich seiner Spiele) zusammenzustellen und zu verwerten.

Doping

Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.

Fußballtechnologien

Technologien, die in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und den Anweisungen der UEFA bei Wettbewerbsspielen eingesetzt werden können, z.B. Torlinientechnologie, Video-Schiedsrichterassistenten, Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle.

Host Broadcaster (HB)

Medienproduktionsteam (einschließlich offizieller Broadcasting-Partner), das unter anderem für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb verantwortlich ist (Bezeichnungen wie „internationale Medien“, „Medienvertreter“ usw. schließen den Host Broadcaster ein).

Kommerzielle Rechte

Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.

Lokale Organisationsstruktur (LOS)

Vom Ausrichterverband der Endrunde eigens eingerichtete Arbeitsgruppe bzw. eigenständige Gesellschaft, bestehend aus Vertretern des Ausrichterverbands, des Stadions, des Sicherheitsdienstes, der Behörden der Austragungsstädte und/oder der zuständigen Behörden des Ausrichterlandes sowie anderer Drittparteien, Behörden und Agenturen, einschließlich Transport- und Verkehrsdienste, wie vom Ausrichterverband beschlossen, zur Gewährleistung der Umsetzung und Durchführung aller Spiele der Endrunde.

Marketingrechte

Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, alle Arten von Werbung (einschließlich elektronischer und virtueller Werbung), Promotion (einschließlich Ticket-Promotion), Unterstützung, Public Relations, Marketing, Merchandising, Lizenzierung, Franchising, Sponsoring, Hospitality, Konzessionen, Reisen und Tourismus, Publikationen, Einzelhandel und alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte und -möglichkeiten, bei denen es sich nicht um Medien-, Promotion- oder Datenrechte handelt, zu verwerten.

Medienrechte

Recht, digitale, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum Wettbewerb jederzeit, einschließlich für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang, überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.

Partner

Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.

Spielort

Der Ort des Stadions, an dem ein Spiel stattfindet, unter Berücksichtigung des von den zuständigen Behörden kontrollierten Bereichs sowie jeglicher anderer angrenzender Bereiche.

Torlinientechnologie (TLT)

Ein kamerabasiertes Tracking-System, das verwendet wird, um den Schiedsrichter bei Torentscheidungen zu unterstützen.

UEFA-Zuschauerkapazität

Alle vorhandenen Sitzplätze und zugewiesenen Stehplätze im Stadion in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement abzüglich dauerhaft für Medien und Broadcaster zugewiesener Sitzplätze.

Video-Schiedsrichterassistent (VAR)

Spieloffizieller, der den Schiedsrichter durch das Abspielen von Video-Wiederholungen bei Entscheidungen unterstützen kann.

Wettbewerbsbereich

Die gemäß den IFAB-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielern und dem Schiedsrichterteam sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie die Position des vierten Offiziellen, etwaige Sitze auf der Tribüne, die von Mitgliedern der Mannschaftsdelegation genutzt werden, der Schiedsrichter-Videobereich (falls VAR zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.

2.03

Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.