Sollte die UEFA dies beschließen, können in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und den entsprechenden FIFA-Quality-Programmen bestimmte Fußballtechnologien verwendet werden.
Der jeweilige Verband erlaubt es der UEFA und deren Lieferanten, die entsprechende, von der UEFA für den Wettbewerb genehmigte Fußballtechnologie in seinem Stadion zu installieren. Der Verband und der Stadioneigentümer/-betreiber müssen mit der UEFA und ihren Lieferanten zusammenarbeiten und diesen zu diesem Zweck jederzeit einen angemessenen Zugang zum Stadion und den Stadioneinrichtungen geben (einschließlich im Zusammenhang mit der Zertifizierung im Rahmen der FIFA-Quality-Programme). Der Verband darf im Stadion installierte Ausrüstung oder Verkabelungen im Zusammenhang mit genehmigter Fußballtechnologie weder verwenden noch bewegen und muss sicherstellen, dass keine Dritten (andere Personen als Vertreter der UEFA oder der UEFA-Lieferanten) sie verwenden oder bewegen.
Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA anhand des offiziellen TLT-Genehmigungsverfahrens und der Zustimmung der Gastmannschaft können Ausrichterverbände während des Qualifikationswettbewerbs und den Playoffs vorinstallierte und zertifizierte TLT-Systeme verwenden. Der Ausrichterverband übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb des Systems und trägt die damit verbundenen Kosten.