Artikel 35 Farben - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
35.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung online unterbreiten. Die Heimmannschaft hat bei jedem Spiel Vorrang bei der Wahl der online erfassten offiziellen Spielkleidung.

  • In der Qualifikationsphase und den Playoffs werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  • Für die Endrunde werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

35.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.