Artikel 38 Andere Mannschaftsausrüstung - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
38.01

Für den Qualifikationswettbewerb stellt die UEFA den Verbänden die Kapitänsbinden zur Verfügung und gibt Richtlinien für deren Verwendung bei Spielen heraus.

38.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

38.03

Die während der Endrunde getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;

  3. bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.

38.04

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel im Stadion und des Aufwärmens von Ersatzspielern während des Spiels nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.