Artikel 42 Akkreditierungen - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
42.01

Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass dem zwecks Live-Datenerfassung ernannten UEFA-Datenkoordinator (Venue Data Coordinator – VDC):

  1. vom Morgen des Spiels bis 90 Minuten nach dem Schlusspfiff eine Akkreditierung für den Zugang zu einem Kommentatorenplatz (oder einem gleichwertigen Platz) mit Breitband-Internetzugang zur Verfügung steht;

  2. eine Akkreditierung gegeben wird, die ihm Zugang zur Schiedsrichterumkleidekabine gewährt.