Artikel 44 Trainingseinheiten - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
44.01

Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband können beide Mannschaften am Vortag eines Qualifikationsspiels eine maximal einstündige Trainingseinheit im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten, vorausgesetzt, der Spielfeldzustand lässt dies zu. Möchten beide Mannschaften zur gleichen Zeit trainieren, hat die Gastmannschaft Vorrang. Die Gastmannschaft kann keine andere Trainingseinheit im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes, von der UEFA spontan genehmigtes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Priorität hat die Gastmannschaft, weshalb zunächst die Trainingseinheit der Heimmannschaft zu verlegen ist.

44.02

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen sich am Tag vor einem Spiel der Endrunde beide Mannschaften maximal 45 Minuten mit dem Spielfeld, auf dem das Spiel ausgetragen wird, vertraut machen. Für die Gruppenphase gilt diese Bestimmung nur für das jeweils erste Spiel einer Mannschaft in einem Stadion. Könnte aufgrund dieser Einheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist in jedem Fall ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Andere Trainingsgelände müssen von der UEFA-Administration im Voraus genehmigt werden. Möchten sich beide Mannschaften zur gleichen Zeit mit dem Platz vertraut machen, hat die Gastmannschaft Vorrang. Die Nutzung des Spielfelds unterliegt in jedem Fall Einschränkungen durch den Ausrichter, damit das Spielfeld am Spieltag bespielbar ist (aus diesem Grund ist der Torraum generell nicht zugänglich und es darf kein Trainingsmaterial verwendet werden).

44.03

Zusätzlich darf die Gastmannschaft während des Qualifikationswettbewerbs Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen, nicht jedoch im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird.

44.04

Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Mannschaften vereinbart werden.

44.05

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.

44.06

Trainieren die Gastmannschaft und/oder die Schiedsrichter am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.

44.07

Beantragt die Gastmannschaft ein Auslaufen nach dem Spiel, muss dies bei der Organisationssitzung unter Angabe aller erforderlichen Informationen (z.B. Dauer, Anzahl Spieler, Art der Übungen usw.) mitgeteilt werden. Solche Anträge müssen vom Ausrichterverband und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden.