Für die Endrunde stellt die UEFA-Administration den Verbänden eine bestimmte Anzahl ausgesuchter Mannschaftsquartiere bereit, die jeweils aus einem Mannschaftshotel und einem Trainingszentrum bestehen. Wählt ein Verband ein anderes Trainingszentrum, hat er die vollständige Einhaltung des vorliegenden Reglements zu gewährleisten und alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Alle während der Endrunde von Verbänden genutzten Trainingszentren gelten ab zwei Tagen vor dem Eröffnungsspiel als offizielle Trainingsplätze, und es gelten die in Absatz 67.01 festgelegten Bestimmungen. Die UEFA-Administration wird spezifische Weisungen und Richtlinien für die Verwendung sämtlicher ausgewählter Trainingszentren herausgeben.
Hält ein an der Endrunde teilnehmender Verband eine öffentliche Trainingseinheit ab, muss er sich an die von der UEFA-Administration herausgegebenen Weisungen und Richtlinien halten. Die Verbände dürfen keine kommerziellen Rechte im Zusammenhang mit solchen öffentlichen Trainingseinheiten verwerten.