Grundsätzlich ist ein des Feldes verwiesener Spieler bzw. Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
-
im Qualifikationswettbewerb werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach der dritten, fünften und jeder weiteren Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
-
in der Endrunde werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und jeder weiteren Verwarnung gerader Zahl für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Qualifikationswettbewerbs. Sie werden nicht in die Endrunde übernommen.
Verwarnungen aus Spielen der Endrunde, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen mit Ende des Viertelfinales. Sie werden nicht ins Halbfinale oder eine etwaige Playoff-Begegnung zur Qualifikation für die Olympischen Spiele übernommen.
Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der Endrunde verfallen mit Ende des Wettbewerbs.