Artikel 69 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels – Qualifikationswettbewerb - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > U21-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
5 February 2025
69.01

Jede Mannschaft muss ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten zugänglich machen. Hält ein Verband am Tag vor dem Spiel keine vollständige Trainingseinheit ab, müssen in Absprache mit der UEFA anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, die es den Medien erlauben, während mindestens 15 Minuten Zugang zur Vorbereitung der Mannschaft zu haben.

69.02

Jede Mannschaft muss den Medien am Vortag des Spiels ihren Cheftrainer und mindestens einen Spieler zur Verfügung stellen. Dies kann in Form einer Medienkonferenz oder von Gelegenheiten zu Einzelinterviews geschehen. Im Idealfall finden diese Medienaktivitäten innerhalb des Stadions statt. In jedem Fall müssen sie in der Stadt, in der das Spiel ausgetragen wird, durchgeführt werden. Die Medienaktivitäten beider Mannschaften sind so anzusetzen, dass Medienvertreter an beiden teilnehmen können und der in den betreffenden Ländern geltende Redaktionsschluss eingehalten werden kann.