Die Positionen der Verbände in der Eintrittsliste der UEFA Women’s Champions League 2021/22 (Anhang A) werden auf der Grundlage der Fünfjahres-Verbandskoeffizienten am Ende der Spielzeit 2019/20 bestimmt, d.h. sie entsprechen dem Gesamttotal der Verbandskoeffizienten aus den Spielzeiten 2015/16 bis und mit 2019/20.
Die Fünfjahres-Vereinskoeffizienten für die UEFA Women’s Champions League 2021/22 werden vor Beginn der Saison 2021/22 auf der Grundlage der Saisonkoeffizienten der einzelnen Vereine aus den Spielzeiten 2016/17 bis und mit 2020/21 erstellt.